Rechtsprechung
BPatG, 29.09.2021 - 3 Ni 12/20 (EP)verb.m. 3 Ni 13/21 (EP) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 83 Abs 1 PatG, § 148 ZPO, Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 52 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitssache - "Arylharnstoff-Verbindungen in Kombination mit anderen zytostatischen oder zytotoxisch wirksamen Stoffen zur Behandlung menschlicher Krebserkrankungen" - Inhalt und Umfang eines vorterminlichen Hinweises und Aussagekraft für die Aussetzung des ... - rewis.io
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 29.09.2021 - 3 Ni 12/20 (EP)verb.m. 3 Ni 13/21 (EP)
- BGH, 28.11.2023 - X ZR 83/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06
Dreinahtschlauchfolienbeutel
Auszug aus BPatG, 29.09.2021 - 3 Ni 12/20
Gemäß der Rechtsprechung des BGH können Beweisanzeichen wie der zeitliche und finanzielle Aufwand im Einzelfall allenfalls Anlass zur Prüfung geben, ob sie vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachwissens hinreichende Anhaltspunkte für ein Naheliegen des Streitgegenstands bieten und nicht erst aus Ex-post-Sicht eine zur Erfindung führende Anregung zu enthalten scheinen (vgl. BGH GRUR 2010, 44, Ls. 2 und Rn. 29 - Dreinahtschlauchfolienbeutel). - BGH, 11.11.2014 - X ZR 128/09
Repaglinid - Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent: …
Auszug aus BPatG, 29.09.2021 - 3 Ni 12/20
Für den Fachmann können sich je nach den Umständen des betroffenen Gebiets der Technik verschiedene Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen anbieten und dementsprechend ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass das Beschreiten unterschiedlicher Wege naheliegend sein kann (vgl. BGH GRUR 2015, 356, LS. 2 und Rn 31 - Repaglinid). - BGH, 16.04.2019 - X ZR 59/17
Fulvestrant - Patentfähigkeit von Fulvestrant bei Herstellung einer …
Auszug aus BPatG, 29.09.2021 - 3 Ni 12/20
Vielmehr wird für ihn in Anbetracht des Umstands, dass eine hinsichtlich der oralen Verabreichungsform nicht näher beschriebene Sorafenib-Formulierung in NiK2 erfolgreich klinisch getestet worden ist, ein starker Anreiz begründet, nach einer Sorafenib-Zusammensetzung zu suchen, mit der sich die in dieser Druckschrift berichtete Wirksamkeit und Verträglichkeit verifizieren lässt (vgl. BGH GRUR 2019, 1032, 2. Ls. und Rn. 33 - Fulvestrant). - BSG, 29.01.2019 - B 2 U 19/17 R
Unterfallen auch hauptamtlich Tätige in Einrichtungen zur Hilfe bei …
Auszug aus BPatG, 29.09.2021 - 3 Ni 12/20
Sofern einzelne Zivilgerichte meinen, ein Hinweis nach § 83 Abs. 1 Satz 1 PatG rechtfertige eine Aussetzung nur, wenn er in der Weise eindeutig Position zu den einzelnen Klageangriffen bezieht, dass er praktisch die demnächst anstehende Vernichtungsentscheidung vorwegnehme (so OLG Düsseldorf, Beschluss v 21.7.2017 - Az. I-2 U 19/17 -, zitiert bei Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl. 2022, Rn. 877), verkennt dies den eindeutigen Gesetzeswortlaut. - LG München I, 26.07.2021 - 21 O 9793/21
Auszug aus BPatG, 29.09.2021 - 3 Ni 12/20
NIB16A LG München I, Endurteil vom 26.07.2021 - 21 O 9793/21.
- LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21
Befristete einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung
Die Antragsgegnerin zu 2) werde daher aufgefordert, bis zum 15.07.2021 unmissverständlich und ernstlich zu erklären, sie werde den Rechtsbestand des Anspruchs 12 des Verfügungspatents respektieren und von Verletzungshandlungen sämtlicher Art auch nach dem 21.07.2021 Abstand zu nehmen, wobei eine derartige Erklärung auch zunächst auf den Zeitpunkt der Entscheidung nach der mündlichen Verhandlung im Rechtsbestandsverfahren vor dem Bundespatentgericht (Az. 3 Ni 12/20) am 29.09.2021 beschränkt sein könne (Anlage ASt 10).wobei das Verbot zeitlich begrenzt bis zur erstinstanzlichen Entscheidung des Bundespatentgerichts über den Rechtsbestand des Verfügungspatentes (EP 2 305 255) in dem Verfahren Az. 3 Ni 12/20 (EP); hilfsweise ausdrücklich bis zum 29. September 2021, ausgesprochen wird.
- OLG München, 06.10.2022 - 6 U 3044/22
Kein hinreichend gesicherter Rechtsbestand nach negativem qualifizierten Hinweis …
Nach § 83 Abs. 1 S. 1 PatG soll in dem qualifizierten Hinweis auf Gesichtspunkte hingewiesen werden, die für die Entscheidung voraussichtlich von besonderer Bedeutung sein werden oder der Konzentration der Verhandlung auf die für die Entscheidung wesentlichen Fragen dienlich sind, was jedoch keine Wiedergabe detaillierter Überlegungen zu sämtlichen einzelnen Argumenten der Parteien erfordert (s.a. BPatG Urt. v. 29.9.2021 - 3 Ni 12/20 (EP), GRUR-RS 2021, 47634 Rn. 34 - Sorafenib).